CadPilotKI- und MCP-Integration für CATIA V5

Vertraulichkeit und KI: Konstruktionsdaten des Auftraggebers

Stand 28.09.2026 · Zusammenstellung aus öffentlichen Quellen, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ihr Vertrag mit dem Auftraggeber und dessen Regelwerk.

In der Fahrzeugentwicklung arbeiten Dienstleister oft direkt auf Rechnern des Auftraggebers, mit dessen CATIA-Installation und dessen Modellen – bis hin zu kompletten Fahrzeugkonstruktionen. Ein KI-Assistent wie CadPilot liest daraus Namen, Maße und Strukturen und schickt sie an ein Sprachmodell. Ob das erlaubt ist, entscheidet nicht der Dienstleister, sondern der Auftraggeber – und das ist von Kunde zu Kunde verschieden.

Die Kurzfassung

  • Der Auftraggeber entscheidet, schriftlich, je Auftrag und je Datenklasse. Dass er von seinen Dienstleistern mehr Effizienz durch KI erwartet, ist noch keine Freigabe für seine Daten.
  • Ohne Freigabe gehen keine Kundendaten an einen externen KI-Dienst – dann bleibt nur ein lokales Modell oder die KI-Umgebung des Auftraggebers.
  • Die KI braucht selten das ganze Modell. Sie braucht die Aufgabe und die Anschlussmaße. Wer den Kontext klein hält, macht die Freigabe leichter.

Was CadPilot überträgt – und was nicht

CadPilot selbst öffnet keine Netzverbindung. Der KI-Client (etwa VS Code mit Copilot) schickt den Chatverlauf an sein Sprachmodell – und darin stehen die Werkzeugergebnisse: Dokument-, Feature- und Parameternamen, Parameterwerte, Messwerte, Sachnummern, Stücklisten und Dateipfade. CAD-Dateien und Geometrie als Ganzes werden nicht übertragen; Bildschirmfotos nur, wenn der Schalter dafür ausdrücklich eingeschaltet ist. Der Schutzmodus verhindert das Überschreiben von Originalen und hält die Protokolldatei frei von Pfaden und Werten – vor dem KI-Dienst verbirgt er nichts, denn die Ergebnisse sind der Zweck der Werkzeuge. Einzelheiten stehen im Leitfaden für die IT-Freigabe.

Welche Regeln greifen

  • Vertrag und Geheimhaltung: Einkaufsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarung, Informationssicherheits-Regeln des Auftraggebers. Sie gehen allem anderen vor.
  • Geschäftsgeheimnisse: Nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz ist eine Information nur geschützt, solange ihr Inhaber „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ trifft [Q5]. Unkontrollierte Eingaben in einen KI-Dienst gefährden diesen Schutz – für den Auftraggeber und für den Dienstleister, der ihn verletzt.
  • TISAX / VDA ISA: der Informationssicherheits-Standard der Autoindustrie; CAD-Modelle unveröffentlichter Fahrzeuge fallen unter den Prototypenschutz [Q10]. Auch Cloud-Dienste und Unterauftragnehmer sind Prüfgegenstand.
  • Datenschutz (DSGVO): nur für personenbezogene Daten – in Konstruktionsdaten etwa Namen im Schriftfeld, Kürzel in Eigenschaften oder Benutzernamen in Pfaden. Dann braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und für Drittländer eine Grundlage: USA über das EU-US Data Privacy Framework (nur zertifizierte Anbieter) oder Standardvertragsklauseln; Mexiko hat keinen Angemessenheitsbeschluss, also Standardvertragsklauseln [Q7].
  • CLOUD Act: US-Behörden können Daten bei US-Anbietern auch aus EU-Rechenzentren anfordern – das betrifft Geschäftsgeheimnisse, nicht nur personenbezogene Daten [Q9].
  • Exportkontrolle: Der Upload kontrollierter Technologie in eine Cloud, auf die aus Drittländern zugegriffen werden kann, kann eine genehmigungspflichtige Ausfuhr sein [Q8, Q16]. Fahrzeugteile sind meist nicht gelistet, aber das ist je Auftrag zu prüfen.
  • KI-Verordnung: Seit 02.02.2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sorgen (Art. 4) [Q6].
  • Urheberrecht am Ergebnis: Was eine KI ohne menschliche Schöpfung erzeugt, ist nicht urheberrechtlich geschützt [Q13]; der Auftraggeber erwartet aber übertragbare Rechte (siehe VW8).

Beispiel: die öffentlichen Regeln des Volkswagen Konzerns

Wie Volkswagen den KI-Einsatz seiner Entwicklungsdienstleister intern handhabt, wissen wir nicht; die Projektverträge sind nicht öffentlich. Öffentlich sind aber die Regeln im Lieferantenportal. Sie zeigen die Linie: Weitergabe nur mit schriftlicher Freigabe, Klassifikation erfragen, Software auf Konzernrechnern nur mit Genehmigung, KI nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Die rechte Spalte ist unsere Lesart.

RegelwerkInhaltBedeutung für den KI-Einsatz
VW1IS-Regelung 02.06, 3.2 [Q1]„Die Weitergabe von Daten oder Informationen an weitere Dritte ist nur mit schriftlicher Freigabe durch den Informationseigentümer […] zulässig.“Ein KI-Dienst, an den Werkzeugergebnisse gehen, ist ein weiterer Dritter. Ohne schriftliche Freigabe keine Kundendaten an einen externen KI-Dienst.
VW2IS-Regelung 02.06, 3.1 [Q1]Alle Informationen sind nach Vertraulichkeit zu klassifizieren (öffentlich, intern, vertraulich, geheim); für selbst erstellte Dokumente ist die Klassifikation beim Ansprechpartner zu erfragen.Vor dem KI-Einsatz die Klassifikation der Daten erfragen; die Antwort entscheidet über die Betriebsart (Abschnitt „Betriebsarten“).
VW3IS-Regelung 02.06, 4.2 [Q1]Wer in der Konzern-Infrastruktur arbeitet: Programme nur mit Genehmigung des zuständigen Ansprechpartners einsetzen; private Software ist nicht gestattet; nicht öffentliche Daten nur auf genehmigten Speichern, auch Cloud-Speicherdiensten.CadPilot auf einem Rechner des Auftraggebers braucht dessen Genehmigung, meist über die Softwareverteilung. Der KI-Dienst muss vom Auftraggeber freigegeben sein.
VW4IS-Regelung 02.06, 4.3 [Q1]„Für Übersetzungen von Dokumenten, die Informationen des Volkswagen Konzerns enthalten, dürfen insbesondere keine öffentlichen Internet-Übersetzungsdienste verwendet werden.“Unsere Lesart: Für öffentliche KI-Chats gilt dasselbe erst recht. Die Regel nennt KI nicht ausdrücklich.
VW5Einkaufsbedingungen Ingenieurleistungen, 2.6 [Q2]Leistungen sind selbst, mit eigenen angestellten Mitarbeitern zu erbringen; eine Übertragung an Dritte (z. B. Subunternehmer) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung.Gilt auch für die Auslagerung an eine Gesellschaft in einem anderen Land, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
VW6Einkaufsbedingungen Produktionsmaterial 05/2026, Ziffer 5 [Q3]Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden; Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten; Geschäftsgeheimnisse sind nach dem Stand der Technik zu sichern (erfüllt mit VDA ISA, Grundstufe); TISAX-Prüfung auf Anforderung.Gilt formal für Lieferverträge über Produktionsmaterial, zeigt aber die Linie: CAD-Modelle sind ausdrücklich erfasst. Jeder, der sie sieht – auch ein KI-Dienst oder ein Auslandsstandort –, muss befugt und verpflichtet sein.
VW7Einkaufsbedingungen Begleitende IT-Leistungen 08/2026, Ziffer 6.1, 6.3 [Q4]Leistungen dürfen KI nur sein oder enthalten, „soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist“; eingesetzte Personen brauchen KI-Kompetenz mit Nachweis auf Anforderung, auch bei Subunternehmern.Gilt für IT-Leistungen, zeigt aber die Linie: KI-Einsatz wird ausdrücklich vereinbart, nicht stillschweigend geduldet.
VW8BITL-EKB, Ziffer 6.7, 7.12 [Q4]Was mittels KI ohne hinreichende Beteiligung eines Menschen entstanden und deshalb nicht schutzfähig ist, muss durch schutzfähige Leistung ersetzt werden; Daten werden nur an vertraglich vereinbarten Standorten verarbeitet.Menschliche Konstruktionsleistung dokumentieren; Verarbeitungsort des KI-Dienstes vertraglich festlegen.

Betriebsarten

CadPilot ist an keinen KI-Anbieter gebunden. Welche Betriebsart in Frage kommt, hängt von der Freigabe des Auftraggebers ab:

BetriebsartWohin die Werkzeugergebnisse gehenGeeignet für
ALokales Modell im Netz des Auftraggebersnirgendwohin – das Sprachmodell läuft auf eigener Hardwareauch vertrauliche und geheime Daten, wenn der Auftraggeber den Betrieb freigibt; Ergebnisqualität je nach Modell geringer; mit CadPilot noch nicht getestet
BKI-Umgebung des Auftraggebersin den Tenant des Auftraggebers (z. B. dessen Azure-OpenAI-Umgebung); seine Verträge geltendie beste Lösung bei großen Auftraggebern: Der Auftraggeber entscheidet und haftet für seine Umgebung. Große Hersteller betreiben solche Umgebungen bereits [Q14]; ob Dienstleister sie nutzen dürfen, ist zu erfragen
CEU-Tenant des Dienstleisterszu einem Cloud-Dienst in der EU, ohne Training mit den Daten (z. B. Azure OpenAI mit EU Data Zone [Q11])interne und nach Freigabe vertrauliche Daten; schriftliche Zustimmung nötig (VW1); Restrisiko CLOUD Act bei US-Anbietern [Q9]
DBusiness-Dienst eines US-Anbieterszu einem Dienst in den USA oder weltweit, ohne Training (z. B. GitHub Copilot Business [Q12])nur wenn der Auftraggeber genau diesen Dienst ausdrücklich freigibt; nicht für Prototypen- oder geheime Daten
EÖffentlicher KI-Chat (Privatkonto, kostenlose Version)zu einem Dienst mit Verbraucherbedingungen, oft mit Trainingnie für Kundendaten

Fallbeispiel: Neukonstruktion auf Basis eines Vorgängermodells

Ein neues Bauteil soll aus dem Modell des Vorgängerfahrzeugs abgeleitet werden. Die KI muss dazu nicht das Fahrzeug „bekommen“: CadPilot öffnet eine Kopie im Arbeitsordner, und die KI liest über die Werkzeuge nur, was sie für die Aufgabe abfragt – etwa die Parameter eines Halters und die Maße seiner Anschlusspunkte. Genau diese Werte gehen dann an das Sprachmodell.

Vor dem Start klären: Wie ist das Vorgängermodell eingestuft (D1)? Welche Betriebsart ist zulässig (D3)? Welche Datenarten dürfen hinaus (D4)? Bei vertraulichen oder geheimen Daten ohne Freigabe für einen Cloud-Dienst bleibt Betriebsart A oder B. Oft reicht auch eine Abstraktion: Anschlussmaße, Bauraum und Lastfälle als Tabelle oder Skelett statt des ganzen Modells – so wie ein Konstrukteur einem Kollegen eine Skizze mit Rahmendaten schickt.

Auslagerung in Best-Cost-Countries

Viele Entwicklungsdienstleister geben Teilaufträge an eigene Standorte in Ländern wie Mexiko, Indien oder Osteuropa weiter; oft genügt dafür eine grobe Skizze mit Rahmendaten. Rechtlich ist das eine Weitergabe an einen weiteren Beteiligten – mit denselben Fragen wie beim KI-Dienst:

  • Zustimmung: Übertragung an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung (VW5); eine Tochtergesellschaft im Ausland ist ein eigenes Unternehmen, sofern der Rahmenvertrag sie nicht einschließt.
  • Geheimhaltung weitergeben: Der Standort ist entsprechend zu verpflichten (VW6) und braucht ein TISAX-Label mit dem geforderten Prüfziel. Mexiko und Indien gehören zu den zehn Ländern mit den meisten TISAX-Standorten [Q15].
  • Personenbezogene Daten: Mexiko hat keinen Angemessenheitsbeschluss der EU – Standardvertragsklauseln [Q7].
  • Exportkontrolle je Auftrag prüfen [Q8, Q16].
  • KI am Auslandsstandort: Nutzt der Standort selbst KI, ist das die nächste Weitergabe und braucht dieselbe Freigabe.

Die Skizze mit Rahmendaten ist dabei ein Vorbild: Sie gibt nur weiter, was für die Aufgabe nötig ist. Dasselbe Prinzip macht den KI-Einsatz freigabefähig.

Checkliste für das Gespräch mit dem Auftraggeber

Vor dem ersten Einsatz von CadPilot auf Daten eines Auftraggebers sollten diese Punkte schriftlich geklärt sein:

ThemaFrage an den Auftraggeber
D1KlassifikationWie sind die Daten dieses Auftrags eingestuft (intern, vertraulich, geheim)? Gilt Prototypenschutz?
D2KI-Einsatz erlaubt?Darf KI für diesen Auftrag eingesetzt werden – schriftlich, mit Name des Dienstes, Modell und Region?
D3BetriebsartWelche Betriebsart (A–D) ist zulässig? Gibt es eine KI-Umgebung des Auftraggebers, die wir nutzen sollen?
D4Welche DatenWelche Daten dürfen an den KI-Dienst gehen: Feature- und Parameternamen, Maße, Sachnummern, Stücklisten, Bildschirmfotos? Was ist ausgeschlossen?
D5Training und AufbewahrungIst vertraglich ausgeschlossen, dass der Anbieter die Daten zum Training nutzt? Wie lange speichert er Eingaben und Ausgaben?
D6VerarbeitungsortWo wird verarbeitet (Region, Unterauftragnehmer)? Ist ein US-Anbieter mit EU-Rechenzentrum akzeptiert (CLOUD Act)?
D7Installation beim AuftraggeberDarf CadPilot auf dem Rechner des Auftraggebers installiert werden, und darf dieser Rechner den KI-Dienst erreichen (Proxy, Firewall)?
D8Personenbezogene DatenEnthalten Modelle Namen, Kürzel oder Benutzerkennungen (Schriftfeld, Eigenschaften, Pfade)? Dann Auftragsverarbeitungsvertrag und bei Drittländern Standardvertragsklauseln.
D9Unterauftrag und AuslandIst die Weitergabe an Tochtergesellschaften oder Standorte im Ausland freigegeben? Haben diese ein passendes TISAX-Label?
D10ExportkontrolleSind Teile der Daten exportkontrolliert? Ein Upload in eine Cloud mit Zugriff aus Drittländern kann eine Ausfuhr sein.
D11Rechte am ErgebnisWie wird der menschliche Anteil der Konstruktion dokumentiert, damit die Nutzungsrechte übertragen werden können?
D12KI-KompetenzWelcher Nachweis über die Schulung der eingesetzten Personen wird erwartet (KI-Verordnung Art. 4)?
D13Vorfälle und LöschungWem wird ein Verdacht auf Datenabfluss gemeldet? Was wird bei Projektende gelöscht, und wie wird es nachgewiesen?

Was CadPilot dafür mitbringt – und was noch fehlt

  • Vorhanden: keine eigene Netzverbindung; freie Wahl des KI-Dienstes einschließlich lokaler Modelle; Schutzmodus mit Arbeitsordner und freigegebenen Leseordnern; Bildschirmfotos standardmäßig nur als Dateipfad; Protokoll ohne Pfade und Werte; Installation ohne Administratorrechte und offline möglich; seit Version 0.9.0 ein Datenfilter, der Sachnummern und Personennamen nur als Pseudonyme (SNR#1, NAME#1) an den KI-Dienst gibt und in den nächsten Aufrufen zurückübersetzt – maskiert wird, was gelernt ist oder zum Nummernschema des Auftraggebers passt; Benennungen, Maße und Featurenamen bleiben lesbar; seit Version 0.10.0 ein Sitzungsbericht, der festhält, was CadPilot an den KI-Client zurückgegeben hat – als Übersicht ohne Modelldaten für IT und Auftraggeber und als vollständige Protokolldatei mit Prüfkette.
  • Fehlt noch: ein Test mit einem lokalen Modell. Das ist eine Idee für die Roadmap, nicht gebaut.

Quellen

Abgerufen am 28.09.2026. Zitate aus den Volkswagen-Dokumenten sind gekürzt; maßgeblich ist der jeweils gültige Wortlaut.

  1. [Q1] Volkswagen AG, IS-Regelung 02.06 Handlungsleitlinie für Dritte, Version 5.1, gültig ab 29.06.2023 (neuere Fassung möglich)
  2. [Q2] Volkswagen AG, Allgemeine Einkaufsbedingungen für Beratungs- und Ingenieurleistungen (ohne Bau), Stand 01.05.2018
  3. [Q3] Volkswagen AG, Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial, Stand 05/2026
  4. [Q4] Volkswagen AG, Einkaufsbedingungen für Begleitende IT-Leistungen (BITL-EKB), Stand 20.08.2026
  5. [Q5] Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), § 2
  6. [Q6] Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 KI-Kompetenz, gilt seit 02.02.2025
  7. [Q7] DSGVO Art. 28 (Auftragsverarbeitung) und Kapitel V (Drittländer); Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission
  8. [Q8] BAFA, Merkblatt zur EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821
  9. [Q9] US CLOUD Act: Zugriff auf Daten bei US-Anbietern auch in EU-Rechenzentren (Überblick makandra)
  10. [Q10] VDA ISA / TISAX: Prototypenschutz und Prüfziele (Überblick secjur)
  11. [Q11] Microsoft Learn: Datenschutz und Datenresidenz bei Azure OpenAI (keine Nutzung für Training, EU Data Zone)
  12. [Q12] GitHub Copilot Trust Center: Business/Enterprise ohne Training mit Kundendaten
  13. [Q13] Bundesministerium der Justiz: FAQ Künstliche Intelligenz und Urheberrecht (März 2024)
  14. [Q14] Microsoft Customer Story: Volkswagen, Codebeamer Copilot auf Azure OpenAI
  15. [Q15] ENX Association: mehr als 20.000 TISAX-Standorte, Länder mit den meisten Standorten
  16. [Q16] Cloud Computing und Exportkontrolle (aussenwirtschaftsrecht.eu)