Vertraulichkeit und KI: Konstruktionsdaten des Auftraggebers
Stand 28.09.2026 · Zusammenstellung aus öffentlichen Quellen, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ihr Vertrag mit dem Auftraggeber und dessen Regelwerk.
In der Fahrzeugentwicklung arbeiten Dienstleister oft direkt auf Rechnern des Auftraggebers, mit dessen CATIA-Installation und dessen Modellen – bis hin zu kompletten Fahrzeugkonstruktionen. Ein KI-Assistent wie CadPilot liest daraus Namen, Maße und Strukturen und schickt sie an ein Sprachmodell. Ob das erlaubt ist, entscheidet nicht der Dienstleister, sondern der Auftraggeber – und das ist von Kunde zu Kunde verschieden.
Die Kurzfassung
- Der Auftraggeber entscheidet, schriftlich, je Auftrag und je Datenklasse. Dass er von seinen Dienstleistern mehr Effizienz durch KI erwartet, ist noch keine Freigabe für seine Daten.
- Ohne Freigabe gehen keine Kundendaten an einen externen KI-Dienst – dann bleibt nur ein lokales Modell oder die KI-Umgebung des Auftraggebers.
- Die KI braucht selten das ganze Modell. Sie braucht die Aufgabe und die Anschlussmaße. Wer den Kontext klein hält, macht die Freigabe leichter.
Was CadPilot überträgt – und was nicht
CadPilot selbst öffnet keine Netzverbindung. Der KI-Client (etwa VS Code mit Copilot) schickt den Chatverlauf an sein Sprachmodell – und darin stehen die Werkzeugergebnisse: Dokument-, Feature- und Parameternamen, Parameterwerte, Messwerte, Sachnummern, Stücklisten und Dateipfade. CAD-Dateien und Geometrie als Ganzes werden nicht übertragen; Bildschirmfotos nur, wenn der Schalter dafür ausdrücklich eingeschaltet ist. Der Schutzmodus verhindert das Überschreiben von Originalen und hält die Protokolldatei frei von Pfaden und Werten – vor dem KI-Dienst verbirgt er nichts, denn die Ergebnisse sind der Zweck der Werkzeuge. Einzelheiten stehen im Leitfaden für die IT-Freigabe.
Welche Regeln greifen
- Vertrag und Geheimhaltung: Einkaufsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarung, Informationssicherheits-Regeln des Auftraggebers. Sie gehen allem anderen vor.
- Geschäftsgeheimnisse: Nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz ist eine Information nur geschützt, solange ihr Inhaber „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ trifft [Q5]. Unkontrollierte Eingaben in einen KI-Dienst gefährden diesen Schutz – für den Auftraggeber und für den Dienstleister, der ihn verletzt.
- TISAX / VDA ISA: der Informationssicherheits-Standard der Autoindustrie; CAD-Modelle unveröffentlichter Fahrzeuge fallen unter den Prototypenschutz [Q10]. Auch Cloud-Dienste und Unterauftragnehmer sind Prüfgegenstand.
- Datenschutz (DSGVO): nur für personenbezogene Daten – in Konstruktionsdaten etwa Namen im Schriftfeld, Kürzel in Eigenschaften oder Benutzernamen in Pfaden. Dann braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und für Drittländer eine Grundlage: USA über das EU-US Data Privacy Framework (nur zertifizierte Anbieter) oder Standardvertragsklauseln; Mexiko hat keinen Angemessenheitsbeschluss, also Standardvertragsklauseln [Q7].
- CLOUD Act: US-Behörden können Daten bei US-Anbietern auch aus EU-Rechenzentren anfordern – das betrifft Geschäftsgeheimnisse, nicht nur personenbezogene Daten [Q9].
- Exportkontrolle: Der Upload kontrollierter Technologie in eine Cloud, auf die aus Drittländern zugegriffen werden kann, kann eine genehmigungspflichtige Ausfuhr sein [Q8, Q16]. Fahrzeugteile sind meist nicht gelistet, aber das ist je Auftrag zu prüfen.
- KI-Verordnung: Seit 02.02.2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sorgen (Art. 4) [Q6].
- Urheberrecht am Ergebnis: Was eine KI ohne menschliche Schöpfung erzeugt, ist nicht urheberrechtlich geschützt [Q13]; der Auftraggeber erwartet aber übertragbare Rechte (siehe VW8).
Beispiel: die öffentlichen Regeln des Volkswagen Konzerns
Wie Volkswagen den KI-Einsatz seiner Entwicklungsdienstleister intern handhabt, wissen wir nicht; die Projektverträge sind nicht öffentlich. Öffentlich sind aber die Regeln im Lieferantenportal. Sie zeigen die Linie: Weitergabe nur mit schriftlicher Freigabe, Klassifikation erfragen, Software auf Konzernrechnern nur mit Genehmigung, KI nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Die rechte Spalte ist unsere Lesart.
| Regelwerk | Inhalt | Bedeutung für den KI-Einsatz | |
|---|---|---|---|
| VW1 | IS-Regelung 02.06, 3.2 [Q1] | „Die Weitergabe von Daten oder Informationen an weitere Dritte ist nur mit schriftlicher Freigabe durch den Informationseigentümer […] zulässig.“ | Ein KI-Dienst, an den Werkzeugergebnisse gehen, ist ein weiterer Dritter. Ohne schriftliche Freigabe keine Kundendaten an einen externen KI-Dienst. |
| VW2 | IS-Regelung 02.06, 3.1 [Q1] | Alle Informationen sind nach Vertraulichkeit zu klassifizieren (öffentlich, intern, vertraulich, geheim); für selbst erstellte Dokumente ist die Klassifikation beim Ansprechpartner zu erfragen. | Vor dem KI-Einsatz die Klassifikation der Daten erfragen; die Antwort entscheidet über die Betriebsart (Abschnitt „Betriebsarten“). |
| VW3 | IS-Regelung 02.06, 4.2 [Q1] | Wer in der Konzern-Infrastruktur arbeitet: Programme nur mit Genehmigung des zuständigen Ansprechpartners einsetzen; private Software ist nicht gestattet; nicht öffentliche Daten nur auf genehmigten Speichern, auch Cloud-Speicherdiensten. | CadPilot auf einem Rechner des Auftraggebers braucht dessen Genehmigung, meist über die Softwareverteilung. Der KI-Dienst muss vom Auftraggeber freigegeben sein. |
| VW4 | IS-Regelung 02.06, 4.3 [Q1] | „Für Übersetzungen von Dokumenten, die Informationen des Volkswagen Konzerns enthalten, dürfen insbesondere keine öffentlichen Internet-Übersetzungsdienste verwendet werden.“ | Unsere Lesart: Für öffentliche KI-Chats gilt dasselbe erst recht. Die Regel nennt KI nicht ausdrücklich. |
| VW5 | Einkaufsbedingungen Ingenieurleistungen, 2.6 [Q2] | Leistungen sind selbst, mit eigenen angestellten Mitarbeitern zu erbringen; eine Übertragung an Dritte (z. B. Subunternehmer) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung. | Gilt auch für die Auslagerung an eine Gesellschaft in einem anderen Land, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. |
| VW6 | Einkaufsbedingungen Produktionsmaterial 05/2026, Ziffer 5 [Q3] | Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden; Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten; Geschäftsgeheimnisse sind nach dem Stand der Technik zu sichern (erfüllt mit VDA ISA, Grundstufe); TISAX-Prüfung auf Anforderung. | Gilt formal für Lieferverträge über Produktionsmaterial, zeigt aber die Linie: CAD-Modelle sind ausdrücklich erfasst. Jeder, der sie sieht – auch ein KI-Dienst oder ein Auslandsstandort –, muss befugt und verpflichtet sein. |
| VW7 | Einkaufsbedingungen Begleitende IT-Leistungen 08/2026, Ziffer 6.1, 6.3 [Q4] | Leistungen dürfen KI nur sein oder enthalten, „soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist“; eingesetzte Personen brauchen KI-Kompetenz mit Nachweis auf Anforderung, auch bei Subunternehmern. | Gilt für IT-Leistungen, zeigt aber die Linie: KI-Einsatz wird ausdrücklich vereinbart, nicht stillschweigend geduldet. |
| VW8 | BITL-EKB, Ziffer 6.7, 7.12 [Q4] | Was mittels KI ohne hinreichende Beteiligung eines Menschen entstanden und deshalb nicht schutzfähig ist, muss durch schutzfähige Leistung ersetzt werden; Daten werden nur an vertraglich vereinbarten Standorten verarbeitet. | Menschliche Konstruktionsleistung dokumentieren; Verarbeitungsort des KI-Dienstes vertraglich festlegen. |
Betriebsarten
CadPilot ist an keinen KI-Anbieter gebunden. Welche Betriebsart in Frage kommt, hängt von der Freigabe des Auftraggebers ab:
| Betriebsart | Wohin die Werkzeugergebnisse gehen | Geeignet für | |
|---|---|---|---|
| A | Lokales Modell im Netz des Auftraggebers | nirgendwohin – das Sprachmodell läuft auf eigener Hardware | auch vertrauliche und geheime Daten, wenn der Auftraggeber den Betrieb freigibt; Ergebnisqualität je nach Modell geringer; mit CadPilot noch nicht getestet |
| B | KI-Umgebung des Auftraggebers | in den Tenant des Auftraggebers (z. B. dessen Azure-OpenAI-Umgebung); seine Verträge gelten | die beste Lösung bei großen Auftraggebern: Der Auftraggeber entscheidet und haftet für seine Umgebung. Große Hersteller betreiben solche Umgebungen bereits [Q14]; ob Dienstleister sie nutzen dürfen, ist zu erfragen |
| C | EU-Tenant des Dienstleisters | zu einem Cloud-Dienst in der EU, ohne Training mit den Daten (z. B. Azure OpenAI mit EU Data Zone [Q11]) | interne und nach Freigabe vertrauliche Daten; schriftliche Zustimmung nötig (VW1); Restrisiko CLOUD Act bei US-Anbietern [Q9] |
| D | Business-Dienst eines US-Anbieters | zu einem Dienst in den USA oder weltweit, ohne Training (z. B. GitHub Copilot Business [Q12]) | nur wenn der Auftraggeber genau diesen Dienst ausdrücklich freigibt; nicht für Prototypen- oder geheime Daten |
| E | Öffentlicher KI-Chat (Privatkonto, kostenlose Version) | zu einem Dienst mit Verbraucherbedingungen, oft mit Training | nie für Kundendaten |
Fallbeispiel: Neukonstruktion auf Basis eines Vorgängermodells
Ein neues Bauteil soll aus dem Modell des Vorgängerfahrzeugs abgeleitet werden. Die KI muss dazu nicht das Fahrzeug „bekommen“: CadPilot öffnet eine Kopie im Arbeitsordner, und die KI liest über die Werkzeuge nur, was sie für die Aufgabe abfragt – etwa die Parameter eines Halters und die Maße seiner Anschlusspunkte. Genau diese Werte gehen dann an das Sprachmodell.
Vor dem Start klären: Wie ist das Vorgängermodell eingestuft (D1)? Welche Betriebsart ist zulässig (D3)? Welche Datenarten dürfen hinaus (D4)? Bei vertraulichen oder geheimen Daten ohne Freigabe für einen Cloud-Dienst bleibt Betriebsart A oder B. Oft reicht auch eine Abstraktion: Anschlussmaße, Bauraum und Lastfälle als Tabelle oder Skelett statt des ganzen Modells – so wie ein Konstrukteur einem Kollegen eine Skizze mit Rahmendaten schickt.
Auslagerung in Best-Cost-Countries
Viele Entwicklungsdienstleister geben Teilaufträge an eigene Standorte in Ländern wie Mexiko, Indien oder Osteuropa weiter; oft genügt dafür eine grobe Skizze mit Rahmendaten. Rechtlich ist das eine Weitergabe an einen weiteren Beteiligten – mit denselben Fragen wie beim KI-Dienst:
- Zustimmung: Übertragung an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung (VW5); eine Tochtergesellschaft im Ausland ist ein eigenes Unternehmen, sofern der Rahmenvertrag sie nicht einschließt.
- Geheimhaltung weitergeben: Der Standort ist entsprechend zu verpflichten (VW6) und braucht ein TISAX-Label mit dem geforderten Prüfziel. Mexiko und Indien gehören zu den zehn Ländern mit den meisten TISAX-Standorten [Q15].
- Personenbezogene Daten: Mexiko hat keinen Angemessenheitsbeschluss der EU – Standardvertragsklauseln [Q7].
- Exportkontrolle je Auftrag prüfen [Q8, Q16].
- KI am Auslandsstandort: Nutzt der Standort selbst KI, ist das die nächste Weitergabe und braucht dieselbe Freigabe.
Die Skizze mit Rahmendaten ist dabei ein Vorbild: Sie gibt nur weiter, was für die Aufgabe nötig ist. Dasselbe Prinzip macht den KI-Einsatz freigabefähig.
Checkliste für das Gespräch mit dem Auftraggeber
Vor dem ersten Einsatz von CadPilot auf Daten eines Auftraggebers sollten diese Punkte schriftlich geklärt sein:
| Thema | Frage an den Auftraggeber | |
|---|---|---|
| D1 | Klassifikation | Wie sind die Daten dieses Auftrags eingestuft (intern, vertraulich, geheim)? Gilt Prototypenschutz? |
| D2 | KI-Einsatz erlaubt? | Darf KI für diesen Auftrag eingesetzt werden – schriftlich, mit Name des Dienstes, Modell und Region? |
| D3 | Betriebsart | Welche Betriebsart (A–D) ist zulässig? Gibt es eine KI-Umgebung des Auftraggebers, die wir nutzen sollen? |
| D4 | Welche Daten | Welche Daten dürfen an den KI-Dienst gehen: Feature- und Parameternamen, Maße, Sachnummern, Stücklisten, Bildschirmfotos? Was ist ausgeschlossen? |
| D5 | Training und Aufbewahrung | Ist vertraglich ausgeschlossen, dass der Anbieter die Daten zum Training nutzt? Wie lange speichert er Eingaben und Ausgaben? |
| D6 | Verarbeitungsort | Wo wird verarbeitet (Region, Unterauftragnehmer)? Ist ein US-Anbieter mit EU-Rechenzentrum akzeptiert (CLOUD Act)? |
| D7 | Installation beim Auftraggeber | Darf CadPilot auf dem Rechner des Auftraggebers installiert werden, und darf dieser Rechner den KI-Dienst erreichen (Proxy, Firewall)? |
| D8 | Personenbezogene Daten | Enthalten Modelle Namen, Kürzel oder Benutzerkennungen (Schriftfeld, Eigenschaften, Pfade)? Dann Auftragsverarbeitungsvertrag und bei Drittländern Standardvertragsklauseln. |
| D9 | Unterauftrag und Ausland | Ist die Weitergabe an Tochtergesellschaften oder Standorte im Ausland freigegeben? Haben diese ein passendes TISAX-Label? |
| D10 | Exportkontrolle | Sind Teile der Daten exportkontrolliert? Ein Upload in eine Cloud mit Zugriff aus Drittländern kann eine Ausfuhr sein. |
| D11 | Rechte am Ergebnis | Wie wird der menschliche Anteil der Konstruktion dokumentiert, damit die Nutzungsrechte übertragen werden können? |
| D12 | KI-Kompetenz | Welcher Nachweis über die Schulung der eingesetzten Personen wird erwartet (KI-Verordnung Art. 4)? |
| D13 | Vorfälle und Löschung | Wem wird ein Verdacht auf Datenabfluss gemeldet? Was wird bei Projektende gelöscht, und wie wird es nachgewiesen? |
Was CadPilot dafür mitbringt – und was noch fehlt
- Vorhanden: keine eigene Netzverbindung; freie Wahl des KI-Dienstes einschließlich lokaler Modelle; Schutzmodus mit Arbeitsordner und freigegebenen Leseordnern; Bildschirmfotos standardmäßig nur als Dateipfad; Protokoll ohne Pfade und Werte; Installation ohne Administratorrechte und offline möglich; seit Version 0.9.0 ein Datenfilter, der Sachnummern und Personennamen nur als Pseudonyme (
SNR#1,NAME#1) an den KI-Dienst gibt und in den nächsten Aufrufen zurückübersetzt – maskiert wird, was gelernt ist oder zum Nummernschema des Auftraggebers passt; Benennungen, Maße und Featurenamen bleiben lesbar; seit Version 0.10.0 ein Sitzungsbericht, der festhält, was CadPilot an den KI-Client zurückgegeben hat – als Übersicht ohne Modelldaten für IT und Auftraggeber und als vollständige Protokolldatei mit Prüfkette. - Fehlt noch: ein Test mit einem lokalen Modell. Das ist eine Idee für die Roadmap, nicht gebaut.
Quellen
Abgerufen am 28.09.2026. Zitate aus den Volkswagen-Dokumenten sind gekürzt; maßgeblich ist der jeweils gültige Wortlaut.
- [Q1] Volkswagen AG, IS-Regelung 02.06 Handlungsleitlinie für Dritte, Version 5.1, gültig ab 29.06.2023 (neuere Fassung möglich)
- [Q2] Volkswagen AG, Allgemeine Einkaufsbedingungen für Beratungs- und Ingenieurleistungen (ohne Bau), Stand 01.05.2018
- [Q3] Volkswagen AG, Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial, Stand 05/2026
- [Q4] Volkswagen AG, Einkaufsbedingungen für Begleitende IT-Leistungen (BITL-EKB), Stand 20.08.2026
- [Q5] Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), § 2
- [Q6] Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 KI-Kompetenz, gilt seit 02.02.2025
- [Q7] DSGVO Art. 28 (Auftragsverarbeitung) und Kapitel V (Drittländer); Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission
- [Q8] BAFA, Merkblatt zur EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821
- [Q9] US CLOUD Act: Zugriff auf Daten bei US-Anbietern auch in EU-Rechenzentren (Überblick makandra)
- [Q10] VDA ISA / TISAX: Prototypenschutz und Prüfziele (Überblick secjur)
- [Q11] Microsoft Learn: Datenschutz und Datenresidenz bei Azure OpenAI (keine Nutzung für Training, EU Data Zone)
- [Q12] GitHub Copilot Trust Center: Business/Enterprise ohne Training mit Kundendaten
- [Q13] Bundesministerium der Justiz: FAQ Künstliche Intelligenz und Urheberrecht (März 2024)
- [Q14] Microsoft Customer Story: Volkswagen, Codebeamer Copilot auf Azure OpenAI
- [Q15] ENX Association: mehr als 20.000 TISAX-Standorte, Länder mit den meisten Standorten
- [Q16] Cloud Computing und Exportkontrolle (aussenwirtschaftsrecht.eu)